Icon Medizinrecht, Anwalt Lowack & Angerer Bayreuth / Kulmbach

Medizinrecht

Gert Lowack, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht 

Sie sind Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden?

Ihr Arzt hat eine falsche Diagnose gestellt und Sie daraufhin falsch behandelt? Vielleicht sind Sie im Krankenhaus gestürzt und haben sich dabei verletzt? Oder Ihre neuen Zahnkronen passen nicht? Es gibt Probleme mit der Abrechnung durch die Krankenkasse?

Egal, was passiert ist, bei uns sind Sie genau richtig! Als Fachanwälte für Medizinrecht mit langjähriger Erfahrung vertreten Sie Rechtsanwalt Gert Lowack und Rechtsanwalt Andreas Angerer. Wir fordern Ihre Krankenunterlagen an, sprechen mit der Krankenkasse und arbeiten mit Gutachtern zusammen.

Wir setzen Ihre Ansprüche wie beispielsweise Schadensersatz, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Haushaltsführungschaden durch, nötigenfalls mit einer Klage.

Rechtsanwalt Andreas Angerer betreut die Bereiche Versicherungsrecht, Verkehrsrecht und allgemeines Zivilrecht
Lowack und Angerer Anwaltskanzlei Schriftzug auf Tür, Rechtsanwälte aus Bayreuth / Kulmbach
Rechtsanwaltskanzlei Lowack & Angerer: Rechtsanwalt Gert Lowack betreut die Bereiche Medizinrecht, Strafrecht, Arbeitsrecht, Familienrecht und Erbrecht

So setzen wir uns für Sie ein:

1. Einschätzung des Sachverhaltes

Kostenloser Erstkontakt per Telefon oder E-Mail und erste Einschätzung, ob Ihr Fall einen Ansatz für die Durchsetzung von Ansprüchen bietet.

2. Erfassung des Sachverhaltes

Persönliches oder telefonisches Gespräch zur vollständigen Erfassung des Sachverhaltes, sowie Unterzeichnung notwendiger Schriftstücke (Auftrag, Vollmacht, Schweigepflichtentbindungserklärungen).

Die mit der Tätigkeitsaufnahme anfallenden Kosten wickeln wir für Sie direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab.

Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, beraten wir Sie bereits im Vorfeld (beim Erstkontakt) zu der Möglichkeit, staatliche finanzielle Hilfe in Anspruch zu nehmen.

3. Aufarbeitung

In der Regel Anforderung der Krankenunterlagen/Einsicht in die Krankenakten, Korrespondenz mit der eigenen Krankenversicherung, unter Umständen Einholung eines (kostenlosen) Gutachtens über den Medizinischen Dienst der Krankenkassen.

4. Bezifferung

Weitere persönliche oder telefonische Besprechung zum aktuellen Heilbehandlungsstand, den fortbestehenden Folgen und Beschwerden der fehlerhaften Behandlung zur Bezifferung von Schmerzensgeld und Schadensersatzansprüchen wie Verdienstausfallschaden, Pflegekosten, Haushaltsführungschaden, Fahrtkosten etc.

5. Durchsetzung

Geltendmachung der Ansprüche gegenüber ärztlichen Behandlern bzw. deren Haftpflichtversicherung bzw. Verhandlungen zur Erlangung eines angemessenen Entschädigungsbetrages.

Falls erforderlich, Durchführung eines Schlichtungsverfahrens vor der zuständigen Landesärztekammer. Wenn nicht anders möglich, Durchsetzung im gerichtlichen Verfahren.

Wir reduzieren Ihr Kostenrisiko – von Anfang an!

Da wir nur Fälle annehmen, die nach vorläufiger Einschätzung gute Chancen für die Durchsetzung von Ansprüchen bieten, reduzieren wir von vornherein für Sie das Kostenrisiko. Wenn die jeweilige Gegenseite, in der Regel eine Haftpflichtversicherung, auf die geltend gemachte Forderung Zahlungen leistet, muss sie immer auch die Rechtsanwaltskosten erstatten. Ansonsten zahlt Ihre Rechtsschutzversicherung, darum kümmern wir uns. Besteht keine Rechtsschutzversicherung, kann unter Umständen Beratungshilfe beim Amtsgericht beantragt werden, im gerichtlichen Verfahren unter Umständen Prozesskostenhilfe. Hierüber werden wir Sie im Einzelnen aufklären und beraten, bevor Sie uns ein Mandat erteilen.

Kostenlose Ersteinschätzung

Sie haben die Möglichkeit, uns zunächst völlig unverbindlich Ihr rechtliches Problem zu schildern. Wir nehmen für Sie per E-Mail eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles vor und prüfen die Erfolgsaussichten Ihres Anliegens.

Ebenso können wir Ihnen dann mitteilen, was eine Erstberatung kostet. Wir schätzen das Kostenrisiko für Sie ein und teilen Ihnen mit, ob diese Kosten von einer Rechtsschutzversicherung oder gegebenenfalls vom Gegner zu tragen sein könnten oder ob Sie einen Anspruch auf Beratungshilfe haben.