BGH stellt Verbindung zwischen Behandlungsmethoden, die von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen werden und den unpfändbaren Arbeitseinkommen des Schuldners her
Mit seinem Beschluss vom 23.04.2009 – IX ZB 35/08 hat der Bundesgerichtshof eine Verbindung zwischen dem unpfändbaren Arbeitskommen und der Erstattung von Behandlungsmethoden durch die gesetzliche Krankenkasse hergestellt, die äußerst problematisch ist: Demnach kann...