Eine vor allem für Freiberufler wichtige Entscheidung hat der Bundesgerichtshof mit seinem Urteil vom 12.01.2011 – XII ZR 83/08 – getroffen.
Erreicht der Freiberufler die Rentenaltersgrenze und arbeit er weiter, so ist sein Einkommen als Freiberufler bei der Berechnung von Unterhaltsansprüchen des Ehepartners oder eines Kindes grundsätzlich als überobligatorisch anzusehen. Nur unter Berücksichtigung der Grundsätze...